Herzlich Willkommen auf meiner Internetpräsenz.

Nach 30-jähriger Tätigkeit in Klinik und Praxis bin ich nun in meiner Privatpraxis für Chirurgie, Unfallchirurgie und orthopädische Erkrankungen tätig.

Ich biete Ihnen ein großes Spektrum an Diagnostik und Therapie in Hinblick auf Erkrankungen des Bewegungsapparates, insbesondere der kleinen und großen Gelenke. Ein weiterer wesentlicher Schwerpunkt ist die Behandlung von Sportverletzungen und Erkrankung bzw. Verletzungen der Hand.

Aus meiner großen operativen Erfahrung heraus biete ich zudem eine Zweitmeinung vor Operationen aus dem orthopädischen und chirurgischen Bereich an. Dieses Angebot richtet sich insbesondere auch an gesetzlich Versicherte Patient/innen, welche sich eine objektive Meinung vor  großen Eingriffen einholen möchten. Über weitere Einzelheiten berate ich Sie hier.

 

Ich führe eine Praxis für Privatpatienten und Selbstzahler. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse kann grundsätzlich nicht durchgeführt werden.

Dr. med. Peter Buchholz
Facharzt für Chirurgie und Unfallchirurgie

Tätigkeiten

  • Diagnostik und Therapie von chirurgischen, unfallchirurgischen und orthopädischen Erkrankungen
  • Diagnostik und Therapie von Sportverletzungen
  • Sportartspezifische medizinische Beratung mit Schwerpunkt Tennis, Golf und Handball
  • Erkrankungen der großen und kleinen Gelenke mit Schwerpunkt Arthrosetherapie
Dr. med. Peter Buchholz - Tätigkeiten
Dr. med. Peter Buchholz - Zweitmeinungsverfahren

Zweitmeinungsverfahren

  • Zweitmeinungsverfahren vor chirurgischen und orthopädischen Operationen

Dieses Angebot richtet sich insbesondere auch an gesetzlich versicherte Patienten/innen. Ich berate Sie objektiv und individuell über die Notwendigkeit und Risiken/Komplikationen einer für sie geplanten Operation und zeige Ihnen mögliche Alternativen auf. Ohne die Verpflichtung gegen Krankenkasse und ohne eigenes Interesse an der Durchführung derartiger Operationen kann ich Ihnen eine unabhängige Beratung anbieten.

Hierzu erhalten Sie eine Rechnung gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Höhe dieser Rechnung richtet sich nach dem zeitlichen Umfang der Sichtung der Unterlagen, der körperlichen Untersuchung und möglicherweise durchzuführender zusätzlicher Untersuchungen (z.B. Ultraschall). Eine einfache Beratung wird mit ca. 80-120 € abgerechnet. Diese Rechnung können Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse vorlegen und gegebenenfalls von dort erstattet bekommen.

Aktuelles

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